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Erste Schritte

Wir stehen Ihnen zur Seite

Erste Schritte – Bestattungen mit Herz
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In Momenten wie diesen, wo die Zeit ihre Bedeutung offenbart, tauchen zahlreiche Fragen auf. Wir möchten Ihnen versichern, dass wir Ihnen in dieser emotional herausfordernden Phase mit umfassendem Verständnis und den benötigten Antworten zur Seite stehen. Die folgenden Informationen sind ein erster Schritt, doch darüber hinaus sind wir jederzeit persönlich für Sie erreichbar. Unser Ziel ist es, Sie zu entlasten und Ihnen den Rückhalt zu bieten, den Sie benötigen.

Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger verstorben ist?

Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt, bitten wir Sie, unverzüglich Ihren Hausarzt oder einen Bereitschaftsarzt zu benachrichtigen. Dieser wird zunächst den Verstorbenen untersuchen und im Anschluss die Todesbescheinigung ausstellen – ein entscheidendes Dokument, das Sie uns bitte freundlicherweise überreichen. Für die Ausstellung dieses Dokuments benötigt der Arzt den Personalausweis der verstorbenen Person. Falls der Todesfall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim eintritt, wird das Fachpersonal vor Ort die ersten Schritte einleiten. Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie als Angehörige Kontakt mit dem Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens aufnehmen. Die Wahl des Instituts steht dabei völlig losgelöst von der Art der Bestattung und dem Ort des Ablebens.

Was benötigen Sie für ein erstes Gespräch mit uns?

Wir helfen Ihnen durch diese emotionale Zeit. Bei einem ersten Gespräch persönlichen Gespräch setzen wir uns ganz in Ruhe zusammen und besprechen die zunächst wichtigen Schritte auf dem Weg zu einem würdevollen Abschied.

Folgende Dokumente werden benötigt, damit wir Ihnen die bevorstehenden Behördengänge und Formalitäten abnehmen können. Diese können Sie gerne schon für das Erstgespräch bereithalten oder im Anschluss nachreichen.

Wir wissen, dass diese bürokratischen Schritte schwerlich in die Zeit der Trauer passen. Ihre Gedanken und Emotionen haben sicherlich einen anderen Fokus und dafür haben wir volles Verständnis. Aus diesem Grund widmen wir Ihnen selbstverständlich Ihren Fragen ausreichend Zeit, um diese gemeinsam zu besprechen.

Hilfestellung zur Hinterbliebenenrente

Zu Anliegen aller Leistungen im Bereich Hinterbliebenenrente wie auch Witwenrente wenden Sie sich bitte an das Versicherungsamt im Rathaus Flensburg:

Telefon 0461 85 23 28

Telefon 0461 85 27 29

Alternativ können Sie auch mit der Rentenstelle in Kontakt treten. Diese erreichen Sie in der Karlstraße 4, Telefon 0461 14 48 30. In einzelnen umliegenden Gemeinden gibt es die Möglichkeit persönliche Hilfe zur Klärung von Rentenangelegenheiten zu bekommen. Gerne stellen wir den entsprechenden Kontakt für Sie her.

Der Antrag auf Vorschusszahlung wurde von uns bereits mit Erhalt der Sterbeurkunde ausgefüllt und versandt.

Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne, den Antrag auf Witwenrente vorzubereiten, sodass Sie alle nötigen Dokumente und Angaben zusammentragen können.